Kommunale Wärmeplanung

Auf dem Weg zur Wärmeversorgung mit Zukunft

In Ihrer Kommune entsteht aktuell eine kommunale Wärmeplanung. Was steckt dahinter? Wie läuft der Prozess ab? Und wo können Sie sich informieren oder einbringen? Auf dieser Plattform finden Sie Antworten sowie Zugang zu allen Auswertungen und Planungsunterlagen.

Wärmeplanung Flossenbürg

Die Wärmeplanung befindet sich in der Phase: Abgeschlossen

1. §14 Eignungsprüfung
2. §15 Bestandsanalyse
3. §16 Potenzialanalyse
4. §17 Zielszenario
5. §18 - §20 Wärmewendestrategie
6. Abgeschlossen

Abgeschlossen

Die Wärmeplanung ist abgeschlossen und der Abschlussbericht ist unter Downloads verfügbar.
Unsere Wärmeplanung zeigt: Die Zukunft liegt in dezentralen Lösungen – individuell, nachhaltig und lokal. Lassen Sie uns gemeinsam die Wärmewende gestalten! Diese Plattform soll ein Ort des Austauschs sein, an dem Sie sich informieren, mitreden und mitgestalten können.

Thomas Meiler

1. Bürgermeister Flossenbürg

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Seit Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben – verankert im Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz. Größere Städte müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Doch Wärmeplanung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung. Eine vorausschauende Wärmeplanung stärkt die regionale Versorgungssicherheit, unterstützt die CO₂-Reduktion vor Ort und kann Kosten senken. Wer lokale Potenziale kennt und strategisch nutzt, schafft langfristig sinnvolle Perspektiven – etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Einbindung regionaler Akteure.

Ein Wärmeplan ist kein statisches Dokument. Er wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst – beispielsweise an neue Technologien, gesetzliche Vorgaben oder veränderten Bedarfe in der Kommune. Für unsere Kommune entsteht dadurch ein verlässlicher Fahrplan, um die Energiewende wirtschaftlich und zukunftssicher umzusetzen.