FAQ
Allgemeine Informationen
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich, effizient und bezahlbar gestalten können.
Dabei wird ein individueller Fahrplan erstellt, der auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt ist. Die Planung zeigt zum Beispiel:
- wo sich Wärmenetze (zentrale Heizsysteme für ganze Stadtteile) lohnen,
- wo erneuerbare Energien wie Solarthermie, Geothermie oder Abwärme sinnvoll genutzt werden können,
- wo individuelle Heizlösungen weiterhin notwendig sind.
Die Wärmeplanung berücksichtigt dabei nicht nur technische Lösungen, sondern auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden.
Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?
Durch eine kommunale Wärmeplanung soll eine klimafreundliche, bezahlbare und verlässliche Wärmeversorgung für alle Menschen vor Ort ermöglicht werden – unabhängig von fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl. Da Wärme – anders als Strom – nur über kurze Strecken effizient transportiert werden kann, müssen umsetzbare und wirtschaftliche Lösungen vor Ort entwickelt werden. Dafür werden lokale Gegebenheiten berücksichtigt und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Energieversorgern passende Maßnahmen entwickelt.
Das große Ziel: Bis spätestens 2045 soll die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral sein. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Sie schafft Transparenz, Orientierung und Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Welche Vorteile bietet die kommunale Wärmeplanung?
- Klimaschutz: Sie zeigt Wege auf, wie der Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann.
Effiziente Nutzung lokaler - Ressourcen: Vor Ort verfügbare Energiequellen wie Erdwärme, Sonnenenergie oder industrielle Abwärme werden gezielt genutzt.
- Planungssicherheit: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhalten Orientierung, welche Heizsysteme an ihrem Standort zukunftssicher sind. Das erleichtert Investitionsentscheidungen enorm.
- Gesetzliche Vorgaben erfüllen: Die Planung hilft dabei, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzen, welches zum Beispiel bei neuen Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorschreibt.
- Langfristige Kostenersparnis: Durch gemeinsame Lösungen wie Wärmenetze können Heizkosten stabilisiert und langfristig gesenkt werden.
Warum ist das für mich wichtig?
Kommunale Wärmeplanung betrifft alle – ob Hauseigentümer, Mieterinnen und Mieter, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung. Sie zeigt auf, wie die örtliche Wärmeversorgung in Zukunft aussehen kann und erleichtert so individuelle Entscheidungen, zum Beispiel bei der Wahl eines neuen Heizsystems oder bei einer Sanierung.
Ist ein kommunaler Wärmeplan für mich verpflichtend?
Nein, die kommunale Wärmeplanung ist derzeit nicht rechtlich bindend.
Die Wärmeplanung gibt wertvolle Hinweise und Orientierung, wie sich die Wärmeversorgung in der eigenen Region entwickeln könnte. Sie hilft zum Beispiel dabei, zukünftige Investitionen besser zu planen, etwa bei der Wahl eines neuen Heizsystems. Eine direkte Verpflichtung ergibt sich daraus aber nicht.
Gibt es bereits Wärmepläne in anderen Kommunen?
Hier finden Sie eine Übersicht mit Kommunen, die bereits erfolgreich eine Wärmeplanung abgeschlossen haben: www.energieplanung.online
Was passiert, nachdem die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist?
Nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung beginnt die Umsetzungsphase. Die in der Planung entwickelten Maßnahmen werden nun Schritt für Schritt in die Praxis überführt.
Konkret kann das bedeuten:
- Ausbau von Wärmenetzen: In geeigneten Gebieten werden zentrale Wärmenetze geplant oder erweitert.
- Förderung erneuerbarer Energien: Es wird geprüft, wie lokale Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie oder Abwärme genutzt werden können.
- Informations- und Beratungsangebote: Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen und Unterstützung bei der Auswahl zukunftssicherer Heizlösungen.
- Machbarkeitsstudien und Transformationspläne: Für ausgewählte Stadtteile oder Quartiere werden konkrete Pläne zur Umstellung auf erneuerbare Wärme entwickelt.
- Koordination mit lokalen Akteuren: Stadtwerke, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und weitere Beteiligte arbeiten gemeinsam an der Umsetzung.
Rechtlicher Rahmen
Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein bundesweites Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer, dafür zu sorgen, dass in allen Regionen Deutschlands flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Ziel ist es, die Wärmeversorgung in Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral zu gestalten. Gleichzeitig soll mehr Transparenz und Planungssicherheit geschaffen werden – damit sich Kommunen, Unternehmen und Hauseigentümer frühzeitig auf die zukünftige Wärmeversorgung einstellen können.
Was regelt das Wärmeplanungsgesetz konkret?
Pflicht zur Wärmeplanung:
- Städte und Gemeinden müssen Wärmepläne erstellen.
- Frist bis 30. Juni 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern
- Frist bis 30. Juni 2028 für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern
Anforderungen an Wärmenetze:
- Ab 1. März 2025: Neue Wärmenetze müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.
- Ab 1. Januar 2030: Bestehende Wärmenetze müssen mindestens 30 % erneuerbare Wärme liefern.
- Ab 1. Januar 2040: Der Anteil erneuerbarer Energie muss auf mindestens 80 % steigen.
Dekarbonisierungsfahrpläne:
Betreiber von Wärmenetzen müssen bis 31. Dezember 2026 einen Plan vorlegen, wie sie ihre Netze klimaneutral umbauen wollen.
Öffentliches Interesse:
Der Bau und Betrieb von Wärmenetzen sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme gelten als überragendes öffentliches Interesse. Das erleichtert Genehmigungen und Planungen.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wie Gebäude in Deutschland beheizt, gekühlt und energetisch ausgestattet sein müssen, um den CO₂-Ausstoß zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Es gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, egal ob Neubau oder Bestandsgebäude.
Ein zentraler Punkt des GEG ist die sogenannte 65-Prozent-Regel:
Ab dem 1. Juli 2026 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen – sowohl in Neubauten als auch beim Heizungstausch in bestehenden Gebäuden.
Was bedeutet die 65-Prozent-Regel für Hauseigentümer?
- Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden, sofern sie funktionsfähig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Bei einem Heizungstausch ist künftig der Einsatz von mindestens 65 % erneuerbarer Energie verpflichtend – es sei denn, eine Übergangsregelung greift.
- Für bestimmte Situationen, etwa bei einem plötzlichen Heizungsausfall oder bei geplanten Wärmenetzanschlüssen, gelten Ausnahmen und zeitlich begrenzte Übergangsfristen.
- Orientierung bietet die kommunale Wärmeplanung: Sie zeigt auf, welche klimafreundlichen Heizlösungen vor Ort sinnvoll und verfügbar sind.
Wichtige Fristen und Vorgaben im Überblick:
- Ab 1. Juli 2026: Neue Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
- Heizungsausfall vor Juli 2026: Übergangsweise darf noch eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, aber:
- Ab 2029: mind. 15 % erneuerbare Energien
- Ab 2035: mind. 30 % erneuerbare Energien
- Ab 2040: mind. 60 % erneuerbare Energien
- Ab 2045: 100 % erneuerbare Energien verpflichtend
Wie hängt das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen?
Das GEG und das WPG greifen ineinander:
- Das GEG regelt die technischen Anforderungen an Heizungen in Gebäuden.
- Das WPG gibt vor, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung strategisch planen sollen.
Die 65-Prozent-Vorgabe des GEG greift nicht unmittelbar mit der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans, sondern erst zu folgenden Stichtagen:
- In Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern: ab 1. Juli 2026
- In Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern: ab 1. Juli 2028
Es sei denn, das zuständige kommunale Gremium beschließt eine Ausweisung als Gebiet für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder Wasserstoffnetzes.
Individuelle Lösungen im Eigenheim
Liegt mein Gebäude in einem Wärmenetzeignungsgebiet?
Ob ein Gebäude in einem Gebiet liegt, das sich für den Anschluss an ein Wärmenetz eignet, lässt sich aus den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung ablesen. Diese zeigen auf, wo ein Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll ist und wo eher individuelle Heizlösungen empfohlen werden.
Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen wird – auch wenn es in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt.
Wie kann ich den Anteil erneuerbarer Energien in meinem Heizsystem erhöhen?
Um die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen, stehen verschiedene technische Lösungen zur Verfügung:
- Fernwärme: Anschluss an ein Wärmenetz, das erneuerbare Energien oder Abwärme nutzt
- Wärmepumpe: Nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser – besonders effizient bei gut gedämmten Gebäuden
- Stromdirektheizung (z. B. Infrarotheizungen): Eher für kleinere Räume oder als Zusatzlösung geeignet
- Solarthermie: Nutzt Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Hybridheizung: Kombination aus bestehender Heizung und z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie
- Biomasse (z. B. Holzpellets): Besonders für schwer sanierbare Gebäude geeignet
- Erneuerbares Gas: Nutzung von Biogas oder synthetischem Gas über den bestehenden Gasanschluss
Muss ich mein Haus sanieren, um eine Wärmepumpe nutzen zu können?
Nicht unbedingt – aber eine gute Dämmung und niedrige Vorlauftemperaturen (unter 55 °C) erhöhen die Effizienz der Wärmepumpe deutlich. Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder größere Heizkörper können helfen, die Voraussetzungen zu verbessern.
Gibt der Wärmeplan vor, welche Heizung eingebaut werden muss?
Nein. Die kommunale Wärmeplanung liefert Orientierung, welche Heizlösungen vor Ort langfristig sinnvoll erscheinen. Welche Technologie im Einzelfall geeignet ist, hängt jedoch von den jeweiligen Rahmenbedingungen des Gebäudes ab. Eine individuelle Beratung wird daher ausdrücklich empfohlen.
Gibt es eine Pflicht, meine Heizung auszutauschen?
Nein. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Nur unter bestimmten Bedingungen – z. B. bei sehr alten Heizungen – kann ein Austausch vorgeschrieben sein. Ab dem 1. Januar 2045 müssen jedoch alle Heizsysteme vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
Welche Vorteile bietet ein Anschluss an ein Wärmenetz?
- Umweltfreundlich: Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme
- Kosteneffizient: Geringere Betriebskosten und keine eigene Heizungswartung
- Zukunftssicher: Erfüllt gesetzliche Vorgaben langfristig
- Platzsparend: Keine eigene Heizungsanlage im Haus notwendig
- Versorgungssicher: Professionell gewartete zentrale Systeme
Wo bekomme ich Hilfe?
Ihre Kommune unterstützt Sie mit passenden Informations- und Beratungsangeboten.